Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundsetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Es ist öffentliches Recht und geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragssteller oder Leistungsempfänger.

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