Erbrecht
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Hierbei werden die Ansprüche der Erben, den Nachlass sowie weiterer Anspruchsteller, wie zum Beispiel Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten behandelt.
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